Notenschutz

Kompetenter Umgang mit nachgewiesenen Schwächen etc.

Sehr geehrte Eltern, bitte vergessen Sie nicht, Bescheinigungen z.B. im Bereich Lese-Rechtschreibschwäche bzw. -störung vorzulegen. Verzichten Sie nicht auf den Ihrem Kind zustehenden Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz.

Scheuen Sie auch den für Ihr Kind wertvollen Eintrag im Zeugnis nicht. Schließlich liegt hier eine offiziell bescheinigte Sachlage klar vor und kann auch später – in der Ausbildung oder im Betrieb – ohnehin nicht verheimlicht werden. Im Gegenteil, Sie und Ihr Kind werden mit so einem  Zeugnis-Eintrag nicht nur bestätigt, sondern auch entlastet und unterstützt.

Wir weisen extra daraufhin, dass es viel besser ist hier offen und ehrlich zu kommunizieren: sei es in der Schule, sei es im Betrieb, sei es im ganz normalen Alltag.